Die Artikelreihe beschäftigt sich mit der Fachkonferenzleitung und der Fachkonferenzarbeit an Schulen in NRW. Sie umfasst sowohl deren gesetzliche Festlegungen sowie weitere rechtliche Aspekte als auch Fragen der inhaltlichen und methodischen Arbeit mit Fachkonferenzen.
Die Artikelreihe wird in regelmäßigen Abständen erweitert.
Rechtlicher Bezug
In § 70 des Schulgesetzes von NRW sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit von Fachkonferenzen festgelegt. Diese umfassen einmal die Mitglieder des Gremiums sowie seine Aufgaben und Verantwortlichkeiten.
Wer sind die MITGLIEDER einer Fachkonferenz?
Es gibt drei Mitgliedergruppen in einer Fachkonferenz:
- Lehrkräfte
- Elternvertreter
- Schüler/innen-Vertreter
Vorsitz
Eine herausgehobene Position hat der Vorsitz der Fachkonferenz. Aus der Mitte der Lehrkräfte wird der Vorsitz gewählt, ggf. noch eine Vertretung. Dies muss in geheimer Wahl geschehen, ansonsten können die Wahl oder ggf. auch spätere Beschlüsse angefochten werden.
Lehrkräfte
Mitglieder der Fachkonferenz sind alle Lehrerinnen und Lehrer, die die Lehrbefähigung für das entsprechende Fach besitzen oder darin unterrichten.
Hinweis: Mitglieder der Fachkonferenz sind damit auch Lehrkräfte mit der entsprechenden Fakultas, die momentan nicht das Fach unterrichten.
Elternvertreter
Je zwei Vertretungen der Eltern können als Mitglieder mit beratender Stimme teilnehmen. Sie werden von der Schulpflegschaft gewählt.
Hinweis: Die Schulkonferenz kann aber eine höhere Zahl von Vertretungen der Eltern beschließen.
Schülervertreter
Die Schülervertretung kann ebenfalls Mitglieder für die Fachkonferenzen wählen. Deren Anzahl ist auf zwei begrenzt, sie nehmen ebenfalls mit beratender Stimme teil.
Hinweis: Ihre Anzahl kann durch die Schulkonferenz nicht erhöht werden.
Welche AUFGABEN hat eine Fachkonferenz?
Drei Bereiche obliegen einer Fachkonferenz:
- beraten
- Verantwortung tragen
- entscheiden
Die Beratung umfasst:
- alle das Fach oder die Fachrichtung betreffenden Angelegenheiten einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Fächern
- Ziele
- Arbeitspläne
- Evaluationsmaßnahmen
- Evaluationsergebnisse
- Rechenschaftslegung
Die Verantwortung umfasst:
- schulinterne Qualitätssicherung
- Qualitätsentwicklung der fachlichen Arbeit
Die Entscheidungen umfassen:
- Grundsätze zur fachdidaktischen und fachmethodischen Arbeit,
- Grundsätze zur Leistungsbewertung,
- Vorschläge an die Lehrerkonferenz zur Einführung von Lernmitteln.
Damit legt das das Schulgesetz die Mitglieder des Gremiums sowie dessen Aufgaben fest.
In einem Folgeartikel befassen wir uns dann mit den inhaltlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten der Aufgaben einer Fachkonferenz. Was bedeuten die Begriffe für die praktische Fachkonferenzarbeit, welche Möglichkeiten eröffnen sie, welche Grenzen sind aber auch gesetzt?
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Heidrun Roß
Kann eine Schulleitung die /den FK-vorsitzenden und die Stellvertretung zu dieser Aufgabe dienstverpflichten, wenn kein Mitglied der FK sich zur Wahl stellt ?
Leider kann ich hierzu nirgendwo Infos finden.
AHS-Institut
Ja, nach &59 SchG: Sie oder er kann in Erfüllung dieser Aufgaben als Vorgesetzte oder Vorgesetzter allen an der Schule tätigen Personen Weisungen erteilen.