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Seminare für Fachkonferenzen

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FK-Leitung (1): Gesetzliche Grundlagen

Erstellt: 06/03/2019 von AHS Verwaltung
Mitglieder einer FK
Fachkonferenzarbeit

Die Artikelreihe beschäftigt sich mit der Fachkonferenzleitung und der Fachkonferenzarbeit an Schulen in NRW. Sie umfasst sowohl deren gesetzliche Festlegungen sowie weitere rechtliche Aspekte als auch Fragen der inhaltlichen und methodischen Arbeit mit Fachkonferenzen.

Die Artikelreihe wird in regelmäßigen Abständen erweitert.

Rechtlicher Bezug

In § 70 des Schulgesetzes von NRW sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit von Fachkonferenzen festgelegt. Diese umfassen einmal die Mitglieder des Gremiums sowie seine Aufgaben und Verantwortlichkeiten.


Wer sind die MITGLIEDER einer Fachkonferenz?

Es gibt drei Mitgliedergruppen in einer Fachkonferenz:

  • Lehrkräfte
  • Elternvertreter
  • Schüler/innen-Vertreter

Fachkonferenz

Vorsitz

Eine herausgehobene Position hat der Vorsitz der Fachkonferenz. Aus der Mitte der Lehrkräfte wird der Vorsitz gewählt, ggf. noch eine Vertretung. Dies muss in geheimer Wahl geschehen, ansonsten können die Wahl oder ggf. auch spätere Beschlüsse angefochten werden.

Lehrkräfte

Mitglieder der Fachkonferenz sind alle Lehrerinnen und Lehrer, die die Lehrbefähigung für das entsprechende Fach besitzen oder darin unterrichten. 

Hinweis: Mitglieder der Fachkonferenz sind damit auch Lehrkräfte mit der entsprechenden Fakultas, die momentan nicht das Fach unterrichten.

Elternvertreter

Je zwei Vertretungen der Eltern können als Mitglieder mit beratender Stimme teilnehmen. Sie werden von der Schulpflegschaft gewählt.

Hinweis: Die Schulkonferenz kann aber eine höhere Zahl von Vertretungen der Eltern beschließen.

Schülervertreter

Die Schülervertretung kann ebenfalls Mitglieder für die Fachkonferenzen wählen. Deren Anzahl ist auf zwei begrenzt, sie nehmen ebenfalls mit beratender Stimme teil.

Hinweis: Ihre Anzahl kann durch die Schulkonferenz nicht erhöht werden.


Welche AUFGABEN hat eine Fachkonferenz?

Drei Bereiche obliegen einer Fachkonferenz:

  • beraten
  • Verantwortung tragen
  • entscheiden

Zusammenarbeit FK

Die Beratung umfasst:

  • alle das Fach oder die Fachrichtung betreffenden Angelegenheiten einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Fächern 
  • Ziele
  • Arbeitspläne
  • Evaluationsmaßnahmen
  • Evaluationsergebnisse
  • Rechenschaftslegung 

Die Verantwortung umfasst:

  • schulinterne Qualitätssicherung
  • Qualitätsentwicklung der fachlichen Arbeit 

Die Entscheidungen umfassen:

  • Grundsätze zur fachdidaktischen und fachmethodischen Arbeit, 
  • Grundsätze zur Leistungsbewertung, 
  • Vorschläge an die Lehrerkonferenz zur Einführung von Lernmitteln.

Damit legt das das Schulgesetz die Mitglieder des Gremiums sowie dessen Aufgaben fest.

In einem Folgeartikel befassen wir uns dann mit den inhaltlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten der Aufgaben einer Fachkonferenz. Was bedeuten die Begriffe für die praktische Fachkonferenzarbeit, welche Möglichkeiten eröffnen sie, welche Grenzen sind aber auch gesetzt?

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Heidrun Roß

    08/08/2023 um 17:44

    Kann eine Schulleitung die /den FK-vorsitzenden und die Stellvertretung zu dieser Aufgabe dienstverpflichten, wenn kein Mitglied der FK sich zur Wahl stellt ?
    Leider kann ich hierzu nirgendwo Infos finden.

    Antworten
    • AHS-Institut

      08/08/2023 um 19:04

      Ja, nach &59 SchG: Sie oder er kann in Erfüllung dieser Aufgaben als Vorgesetzte oder Vorgesetzter allen an der Schule tätigen Personen Weisungen erteilen.

      Antworten

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