Der erste Artikel unserer Fachkonferenzreihe hat sich mit den rechtlichen Vorhaben beschäftigt. Hier soll nun untersucht werden, welche inhaltlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten sich daraus für die Fachkonferenzen ergeben.
Durch das Schulgesetz NRW werden in §70 den Fachkonferenzen drei Bereiche zugewiesen:
- Beratung
- Verantwortung
- Entscheidung
Zunächst wird der Beratungsrahmen vom Gesetzgeber festgelegt. Damit wird einmal der Fachdiskussion in dem Gremium ein hoher Stellenwert eingeräumt, immerhin sitzen hier alle Vertreter, die das Fach wissenschaftlich an einer Universität studiert haben und/oder mehr oder weniger umfangreiche Unterrichtserfahrung in ihm haben. Es werden zudem Verantwortlichkeiten festgelegt, die die Fachkonferenzen innerhalb der Schule innehat. Zudem kann sie im vorgegebenen Rahmen Entscheidungen treffen, die dann Rechtsgültigkeit haben und ggf. auch eingeklagt werden können.
Beratung
Alle das Fach betreffenden Angelegenheiten
Die Beratung umfasst einmal alle das Fach oder die Fachrichtung betreffenden Angelegenheiten einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Fächern.
Diese Setzung ist bewusst offen angelegt und gibt den Mitgliedern des Gremiums einen breiten Beratungsspielraum.
Zentrale Themen sind hier sicher Lehrplan, Lehrbuch und Leistungsmessung.
Darüber hinaus beschäftigen sich Fachkonferenzen je nach Schülerpopulation, Standort und Interessenlage auch mit Themen wie:
- Förderplänen
- Kursfahrten
- Vorgehen bei methodischen Problemen
- Binnendifferenzierung im Fach
- Gruppenarbeit
- Sammlungsorganisation
- Schulpartnerschaft
- Dokumentation der Unterrichtsplanungen
- Verknüpfung des Fachlehrplans mit dem anderer Fächer
- Fortbildungsschwerpunkte der Fachkonferenz
- Korrekturzeichen
- Neue Arbeitsschwerpunkte des Faches
- Kompetenzraster und Fachunterricht
- Sprachsensibler Unterricht
- Fach und Inklusion
- Darstellung des Faches beim Tag der Offenen Tür
- Hausaufgabenkonzept
- Evaluation des schulinternen Lehrplans
- Bewertung von Klassenarbeiten
- Anschaffungen
- Verknüpfung des Faches mit der AG-Bereich
- Exkursionen
- Sicherheitskonzept
- Fachmethodensammlung
- Neue Fachliteratur
- Medienanschaffungen
- Möglichkeiten und Grenzen der Digitalisierung im Fachunterricht
- Übergangskompetenzen (zur S II)
- Terminplanung des Faches
- Aufgabenverteilung in der Fachkonferenz
Diese Auflistung ist selbstverständlich nicht vollständig, soll aber Anregungen geben, welche Möglichkeiten der Gesetzgeber den Fachkonferenzen für die Beratung einräumt. Sie soll mithin zeigen, welche großer Handlungsspielraum den Fachkonferenzen zur Verfügung steht, wenn sie ihn denn nutzen.
Ziele
Eine effektive Gremienarbeit kann es nur geben, wenn zunächst die Ziele der zukünftigen Arbeiten festgelegt werden. Es hat sich bewährt, dies schon in der letzten Fachkonferenz des alten Schuljahres anzugehen, da hier wichtige Fragen, die während des Schuljahres aufgekommen sind, in den Blick genommen werden können.
Es ist zudem zu prüfen, ob man besser Zielsetzungen für längerfristige Zeiträume plant, etwa die Fachkonferenzarbeit der nächsten zwei oder drei Jahre.
Themen wie die oben genannten können sich zu Arbeitsschwerpunkten entwickeln. Dabei werden alle Mitglieder der Fachkonferenz in die Beratung eingebunden, damit wirklich die Dinge angegangen werden, die der Mehrheit wichtig und motivierend erscheinen.
Es folgt hier ein Beispiel für eine längerfristige Planung:
Ziele für das kommende Schuljahr
- Bewertung von Klassenarbeiten
- Medienanschaffungen
- Darstellung des Faches beim Tag der Offenen Tür
Ziele für das darauffolgende Schuljahr
- Verknüpfung des Fachlehrplans mit dem anderer Fächer
- Hausaufgabenkonzept
Ziele für das übernächste Schuljahr
- Schulpartnerschaft mit einer Schule im Ausland
- Evaluation des schulinternen Lehrplans
Arbeitspläne
Der Fachkonferenz obliegt auch die Beratung über Arbeitspläne. Diese werden sich sinnvollerweise an den von der Fachkonferenz festgelegten Zielen orientieren.
So kann in dem oben genannten Beispiel eine Projektplanung erstellt werden, an deren Ende eine gegenseitige Unterrichtshospitation sowie ein festgelegter Plan für gemeinsame exemplarische Bewertungen von einzelnen Klassenarbeiten steht.
Evaluationsmaßnahmen
Hier kann über bisherige von der Fachkonferenz durchgeführte Evaluationsmaßnahmen beraten werden. Welche haben sich bewährt, welche sind im Unterrichtsalltag untergegangen?
Auf dieser Grundlage können dann weitere Vorschläge zu neuen Maßnahmen diskutiert werden.
Evaluationsergebnisse
Fächer können einmal in landesweite Evaluationen eingebunden sei, zum anderen können Fachkonferenzen selber Evaluationen durchführen. Die Ergebnisse sollten dann von den Fachleuten sorgfältig analysiert werden. Auch obliegt es der Fachkonferenz, daraus fachdidaktische und fachmethodische Schlüsse zu ziehen.
Rechenschaftslegung
Der Gesetzgeber weist schließlich auf die Möglichkeit der Rechenschaftslegung hin. Hier kann die Fachkonferenz etwa über den aktuellen Stand der Fachkonferenzarbeit beraten.
Hat das Gremium zudem bestimmte Aufträge vergeben, so ist hier der Ort, deren Stand zu untersuchen.
Die Rechenschaftslegung kann ein scharfes Instrument sein, um Versäumnisse innerhalb des Faches offenzulegen, sie kann aber auch ein Stimulans für eine spannende Weiterentwicklung des Fachs an der Schule sein.
Sabine Henning
Gibt es auch für diesen Themenbereich ein Angebot zur schulinternen Fortbildung so wie beim Basisseminar für Fachkonferenzvorsitzende?
Welches sind dann ggf. die Schwerpunkte und wie hoch sind die Kosten?
Vielen Dank
S. Henning, didaktische Leiterin Gesamtschule Ückendorf
AHS-Institut
Wir bieten zu dem Themenbereich Fachkonferenzleitung: Beratung keine gesonderte Fortbildung an. Dieser Teilaspekt ist im Basisseminar: Professionelle Fachkonferenzleitung enthalten.
Inhaltlich handelt es sich um ein Einführungsseminar für FK-Vorsitzende mit den Themenbereichen:
effektive Vorbereitung einer Fachkonferenz
professionelle Durchführung und Nachbereitung einer Fachkonferenz
Leitungsrollen
ggf. Umgang mit Störungen einer Fachkonferenz
Wir führen das Basisseminar für FK-Vorsitzende halbtägig (z. B. 12-16 Uhr) oder ganztägig (z. B. 9-16 Uhr) durch (nach Absprache).
Die Kosten belaufen sich für das Seminar auf 170 € (+ gesetzl. MwSt.) pro Stunde sowie Fahrtkosten (0,35 pro km).